Altersarmut

Ein Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und dennoch ist unklar, ob die Rente am Ende reicht? Ein Horrorszenario für so ziemlich jeden. Insbesondere aber für die die kurz vor der Rente stehen oder bereits das Rentenalter erreicht haben. Denn jetzt noch etwas für die Altersvorsorge zu tun ist kaum möglich. Die Altersarmut betrifft immer weiter zunehmend die deutsche Bevölkerung. 

Doch wann gilt man als arm, was sind die Gründe und ist Hilfe zu erwarten? 
 

Armutsgrenze

Die Grenze ab wann man im Alter als arm eingestuft wird ist nicht genau definiert. In der Politik und den Medien wird oftmals bei einem monatlichen Einkommen unter 900 Euro von Armut gesprochen. Laut Definition der Europäischen Union gilt wer maximal 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens erhält als armutsgefährdet. Als wirklich arm eingestuft wird wer maximal 40 Prozent des nationalen Medianeinkommens erhält. So kann zwar keine eindeutige Grenze daraus gezogen werden, aber es ist möglich daraus abzuleiten. Wer als Rentner nicht mehr in der Lage ist seine Kosten alleine durch das Einkommen zu decken, ist von der Altersarmut betroffen. 

Betroffene

Insbesondere Frauen sind von Altersarmut bedroht. Dies resultiert aus geringeren Verdiensten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen bei gleicher Leistung. Ebenso ergeben sich Lücken der Beitragszahlung durch Schwangerschaft, Auszeiten für die spätere Kindererziehung sowie das Arbeiten in Teilzeitjobs, um beispielsweise für Kinder und Haushalt zu sorgen. Neben Frauen sind auch häufig arbeitslose oder Personen die Jobs mit niedrigem Einkommen ausüben betroffen. Wer weniger einzahlt bekommt letztendlich auch weniger. 

Frauen sind öfter von Altersarmut betroffen als Männer.

Prognose

Für die Zukunft wird prognostiziert, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Senioren zunehmen wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Darunter finden sich auch der demografische Wandel, das sinkende Rentenniveau und die niedrigen Zinsen wieder. Selbst bei einer konstanten Einzahlungsdauer von 40 Jahren können Arbeitnehmer keine normale Rente erwarten. Die erwerbsfähigen Beitragszahler nehmen infolge des demografischen Wandels ab, wodurch nicht mehr genügend Geld erwirtschaftet wird das in die Rentenkasse eingezahlt werden kann. 

Grundrente

Eine Lösungsansatz seitens der Politik soll hierfür die Grundrente darstellen. Langjährig Versicherte mit geringer Rente sollen einen Aufschlag zu ihrer Rente erhalten. Die Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre der gesetzlichen Rentenversicherung und ein geringes Einkommen, das maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes ausmacht. Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen werden angerechnet. Wie hoch die Grundrente ausfällt ist davon abhängig, wie viele Jahre Beiträge gezahlt wurden und wie hoch das Einkommen ist.

Grundsicherung im Alter

Diese Leistung erhält jener der die Regelaltersgrenze überschritten hat und dessen Einkommen nicht zur Deckung der eigenen Bedürfnisse reicht. Eine weitere Voraussetzung ist der Wohnort in Deutschland. Wird ein Antrag gestellt ist dieser für ein Jahr bewilligt. Soll die Leistung weiterhin bezogen werden muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit festgestellt, dass sich am Einkommen des Antragstellers in absehbarer Zukunft nichts ändert, wird die Grundsicherung auch darüber hinaus bewilligt. Beachtet werden muss aber auch, dass die finanziellen Verhältnisse des Lebenspartners mit einbezogen werden. Ist das Einkommen zu hoch kann es sein, dass kein Anspruch zur Grundsicherung besteht. Ebenso wie bei der Grundrente gilt, dass Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen anerkannt wird.

Wird bereits die Grundrente beansprucht und die Summe aus dieser und der Rente reicht nicht aus, gibt es die Möglichkeit sowohl Grundrente als auch Grundsicherung zu beziehen.