Immobilie verkaufen und weiterhin darin wohnen

Ein Immobilienverkauf im Alter kann verschiedene Gründe haben. Die Kinder sind bereits ausgezogen, das Eigenheim für ein oder zwei Personen dementsprechend zu groß. Eine nicht ausreichende Rente und die daraus resultierenden Geldsorgen. Oder eben auch einfach der Wunsch nach Abgabe von Pflichten, die so ein Eigenheim mit sich bringt. Müssen Dach oder Fenster erneuert werden, kann sich dies nämlich in belastende Kosten auswirken. 

Will man dennoch die eigenen Wände trotz Verkauf nicht verlassen, gibt es für vielseitige Gründe ebenso vielseitige Möglichkeiten. Dieser Artikel fasst die bestehenden Möglichkeiten zusammen.

Leibrente

Eine Sonderform des Immobilienverkaufs stellt die Leibrente dar. Bei diesem Modell gibt es keinen Verkaufspreis. Stattdessen erhalten Sie vom neuen Eigentümer eine monatliche Rente und räumen sich ebenso ein lebenslanges Wohnrecht in der veräußerten Immobilie ein, bei dem Sie keine Miete zahlen. Möchten Sie lieber einen höheren Betrag in dementsprechend längeren Abständen ausgezahlt bekommen, sind solche Teilzahlung nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Benötigen Sie das gesamte Geld also nicht sofort, um beispielsweise Ihre Rente monatlich aufzubessern, wäre dies eine in betracht zu ziehende Option.

Immobilienrente

Die Immobilienrente funktioniert im Grunde wie die Leibrente. Der Unterschied hierbei ist jedoch, dass die Ratenzahlungen zeitlich befristet sind (im Gegensatz zur Leibrente, bei der die Rentenzahlung zeitlebens erfolgt). Es ist also eine Art Ratenkauf für eine Immobilie, bei der der Käufer nicht die Mittel zur Verfügung hat sie auf einmal zu bezahlen. Hierbei können Sie ebenfalls ein Wohnrecht für das Haus oder der Wohnung vereinbaren, falls Sie weiterhin darin wohnen möchten.

Durch eine Immobilie hat man die Möglichkeit schnell an viel Geld zu gelangen.

 

Umkehrhypothek

Bei diesem Modell bleiben Sie nach wie vor der Immobilieneigentümer und können weiterhin in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben. Bei Verkauf erhalten Sie hierfür eine monatliche Rente oder einen einmaligen Betrag. Ihre Immobilie wird von der Bank oder Versicherung als Kreditsicherheit genommen und trägt dies als verbriefte Grundschuld ein. Im Vergleich zu einer regulären Hypothek müssen Sie hier weder laufende Zinsen noch Tilgung zahlen, da sie bis Ablauf des Kredits pausiert werden. Der Kredit läuft bis Sie ausziehen oder sterben. Tritt einer der beiden Fälle ein, wird die Immobilie verkauft. Mit diesem Erlös wird der Kredit auf einmal abbezahlt.


Den Unterschied zwischen Umkehrhypothek und Leibrente, sowie die Übersicht von Vor- und Nachteilen einer Umkehrhypothek, können Sie bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/umkehrhypothek-und-leibrente-mietfrei-im-zuvor-eigenen-haus-wohnen-10758 nachlesen.


Teilverkauf

Der Teilverkauf bietet Ihnen, wie der Name schon sagt, die Möglichkeit Ihre Immobilie teilweise zu verkaufen, genau genommen bis zu 50%. Sie bleiben weiterhin der Besitzer und haben somit alle Verpflichtungen wie beispielsweise Instandhaltung und andere Reparaturen. Der Käufer hingegen wird als sogenannter stiller Miteigentümer eingetragen. Durch das Nießbrauchrecht können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht sowie die wirtschaftliche Nutzung einräumen. Dennoch zahlen Sie dem stillen Miteigentümer eine Art Miete, da Sie gewissermaßen auch seine Räumlichkeiten benutzen. Hierbei spricht man vom Nutzungsentgelt. 

Rückmietverkauf

Diese Option lässt Sie Ihre Verantwortung als Haus- oder Wohnungsbesitzer abgeben und ermöglicht es Ihnen dennoch dort zu wohnen. Sie verkaufen Ihr Haus an den neuen Eigentümer und erhalten den vollen Verkaufspreis sofort. Durch einen vom Notar beurkundeten Kauf- und Mietvertrag sichern Sie sich vor Kündigung ab. Dieser ermöglicht Ihnen Ihr bisheriges Eigenheim zurück zu mieten. Die nun von Ihnen monatlich zu zahlende Miete wird ebenso vertraglich festgehalten. Wichtig ist es, dass Sie den Marktwert Ihrer Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs  wissen. Ansonsten laufen Sie Gefahr unter dem eigentlichen Wert zu verkaufen.

Pflichten eines Hauses können durch einen Rückmietverkauf abgegeben werden.