Pflichten eines Vermieters

Als Vermieter ist mehr zu tun als nur das Bereitstellen der Wohnung und das entgegennehmen der Miete. Es gibt viele Pflichten die auf einen zukommen. Informiert man sich im Voraus, weiß man worauf es ankommt und worauf man sich im Zweifelsfall einstellen sollte. 

Nach wie vor ist das Mietrecht sehr umfangreich weswegen hier nur einige der grundlegende Pflichten in folgendem Artikel aufgeführt sind.

Instandhaltungspflicht

Wie in dem Artikel zu den Rechten eines Vermieters bereits erwähnt können Sie Kleinreparaturen und sogenannte Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen, insofern diese nicht einen gewissen Betrag übersteigen. Alles darüber hinaus ist Ihre Pflicht als Vermieter. Muss also das Dach ausgebessert oder erneuert werden, haben Sie keinen Anspruch darauf den Mieter dafür in die Verantwortung zu ziehen. Dies betrifft beispielsweise ebenso das Dämmen der Fassade oder die Erneuerung von Balkonen. Eine Ausnahme stellt die Verschuldung des Mangels durch einen Mieter dar, der über die normale Abnutzung hinausgeht. Liegt der Bau des Hauses erst fünf Jahre zurück, können Sie bei Baumängeln den Baupartner in die Verantwortung nehmen. 

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Haus Instand gehalten wird.

 

Beheizung

Als Vermieter sind sie dazu verpflichtet dem Mieter eine geeignete Heizquelle beziehungsweise -möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Das beinhaltet das Gesetz § 535 BGB dem Mieter die Wohnung in einem geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Somit muss die Wohnung seitens des Mieters ab dem 1. Oktober bis zum 30. April auf mindestens 20 Grad beheizt werden können.


Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (§ 535 BGB) finden Sie unter https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html. 


Nebenkostenabrechnung

Leistet Ihr Mieter eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung sind Sie dazu verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Um dies zu tun haben Sie die Frist von einem Jahr. Falls Sie diese Frist versäumen, so entfällt Ihr Anspruch auf eine mögliche Nachzahlung. Bei einem Guthaben ist das nicht der Fall, der Mieter erhält das Geld trotz verspäteter Abrechnung.

Hausordnung

Es ist Ihre Pflicht, dass Ihre Mieter die Hausordnung kennen. Im Idealfall ist diese als Anhang im Mietvertrag enthalten. Mit dem Unterschreiben des Mietvertrags geht die Kenntnisnahme der Hausordnung und die Einwilligung sich daran zu halten einher. Wie auch bei jedem anderen Vertrag müssen Sie sich im rechtlich zugelassenen Rahmen einer Hausordnung bewegen. Neben dem in Kenntnis setzen der Mieter sind haben Sie auch Sorge dafür zu tragen, dass sich daran gehalten wird. Gibt es Verstöße, kann eine Abmahnung an den jeweiligen Mieter erteilt werden.

Gartenpflege

Haben Sie die Gartenpflege vertraglich nicht auf den Mieter übertragen stehen Sie in der Verantwortung dieser nachzukommen. Wird die Gartenpflege laut Vertrag dem Mieter zugeteilt beinhaltet das lediglich kleine Maßnahmen. Maßnahmen größeren Ausmaßes wie das entfernen eines abgestorbenen Baums gehören zu Ihren Aufgaben als Vermieter.

Die Gartenpflege ist grundsätzlich die Pflicht des Vermieters.

 

Steuern auf Mieteinnahmen

Einnahmen müssen versteuert werden. So zählen auch Mieteinnahmen dazu. Hierüber müssen Sie eine Steuererklärung abgeben wobei die Einnahmen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bis zu einem gewissen Betrag bleiben Ihre Einnahmen steuerfrei, das gilt aber für die Gesamtheit der Einnahmen die Sie haben. Liegt Ihr Gehalt bereits über dem jährlichen Grundfreibetrag (9.744 Euro, Stand 2021), müssen Sie alles darüber, ebenso die Mieteinnahmen, versteuern. In wie fern Sie die Kosten von der Steuer Absetzen können regeln diverse Gesetze zu Werbungskosten, Abschreibungen und Schuldzinsen.