Rentenlücke

Die Altersvorsorge war noch nie so wichtig wie jetzt. Sich alleine auf die gesetzliche Rente zu verlassen ist in den allerwenigsten Fällen eine gute Idee, das Standardrentenniveau liegt unter dem lebensstandardsichernden. Eine Zusatzrente im Alter durch private und betriebliche Altersvorsorge sind unabdingbar, denn nur wer rechtzeitig vorsorgt kann den Lebensstandard auch im Alter halten. Bei den fehlenden finanziellen Mitteln wird von einer Rentenlücke gesprochen, die es gilt auszugleichen.

Doch was genau ist die Rentenlücke und wieviel Zusatzrente brauche ich später, um diese zu schließen?

Begriffsklärung

Im Allgemeingebrauch wird die Renten- oder auch Versorgungslücke genannt als die Differenz zwischen dem letzten Gehalt während der Erwerbsphase und dem Betrag den man in der Auszahlungsphase, also der Rente, erhält. Ganz so einfach sollten Sie es sich allerdings nicht machen, denn es spielen noch mehr Faktoren zur Ermittlung dieser Lücke hinein. Die Individuellen Zusatzeinnahmen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge sollten mitberücksichtigt werden. Ebenso auch Einsparungen die man im Alter hat, wie beispielsweise ein endlich abbezahlter Kredit des Eigenheims. 

Die eigene Rentenlücke

Zur groben Einschätzung genügt eine Faustregel. Diese besagt, dass Sie ca. 80 Prozent Ihres jetzigen Nettoeinkommens während der Rente benötigen werden. Damit stellt sich die Frage, wie viel der gesetzlichen Rente Ihnen zusteht und wie groß die Differenz, also die Rentenlücke ist. 

Renteninformation

Wichtig ist Ihre sogenannte Renteninformation die sie jedes Jahr per Post zugeschickt bekommen. Aufgelistet sind drei verschiedene Werte. Einer davon steht für Ihren aktuellen Rentenanspruch im Falle einer Erwerbsminderungsrente. Der nächste gibt Ihnen Auskunft darüber in welcher höhe Ihr aktueller Anspruch ist, wenn Sie keine weiteren Einzahlungen mehr leisten. Der letzte Wert ist eine Art Zukunftsprognose, wenn Ihr Verdienst und die gezahlten Beiträge in dem Umfang fortgeführt werden. Beachten Sie, dass dieser Wert den Bruttoanspruch darstellt. Nehmen Sie den zweiten Wert als Anhaltspunkt, wenn sie kurz vor der Rente stehen. Ist die Rente noch in der Ferne orientieren Sie sich an dem hochgerechneten Wert. 


Ohne eine zusätzliche Altersvorsorge wird das Geld während der Rente knapp.

 

Weiter Einkünfte

Lassen Sie auch weitere Einkünfte nicht außen vor. So muss in die Berechnung auch die betriebliche sowie private Altersvorsorge mit einbezogen werden. Auch monatliche Einnahmen aus Miete oder Auszahlungen aus Sparverträgen zählen hierzu. All diese Werte steigern Ihre spätere Rente und tragen schon zur Verringerung der Rentenlücke bei.


Das Deutsche Institut für Altersvorsorge bietet unter https://www.ihre-rentenluecke.de/#start ein Online-Tool zur Berechnung der persönlichen Rentenlücke sowie der Erstellung eines Wunschrentenplans, den Sie dann downloaden können. Für die Auswahl eines geeigneten Finanzprodukts wird das Wenden an einen qualifizierten und erfahrenen Vorsorgeberater empfohlen. 


Lücke schließen

Haben Sie Ihren Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung noch nicht wahrgenommen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Gesetzlich sind Sie zu einer selbstfinanzierten Entgeltumwandlung berechtigt, die der Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent bezuschussen muss, wenn dieser dabei Steuern spart. Neben der betrieblichen Altersversorgung können Sie auch privat tätig werden. Auf die Möglichkeiten von privaten und betrieblichen Modellen gehen unsere weiteren Artikel ein. Zusätzlich kann auch der Verkauf einer Immobilie und das Auszahlen lassen dessen Gewinns über einen Entnahmeplan eine Option sein.